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Unser Wohnkonzept

Mehr als betreutes Wohnen. Weniger als ein Pflegeheim.

Was ist eine betreute Wohngemeinschaft?

Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft ist eine Lebens- und Wohnform, die „mehr“ ist als betreutes Wohnen und „weniger“ als das Leben in einer stationären Pflegeeinrichtung. Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf finden sich zusammen, um gemeinsam zu wohnen – und sich die Unterstützung zu organisieren, die sie brauchen.

Entscheidend dabei ist die Selbstbestimmung: Die Bewohnerinnen und Bewohner gestalten ihr Lebensumfeld selbst. Es gibt keinen Träger, der die Gesamtorganisation übernimmt und über den Alltag bestimmt. Der Wohnraum wird über einen ganz normalen Mietvertrag beschafft, die Dienstleistungen werden über eigene Verträge mit ambulanten Anbietern geregelt.

Der wichtigste Unterschied zum Pflegeheim

Im Pflegeheim übernimmt ein Träger alles: das Wohnen, die Pflege, die Verpflegung, die Organisation. In einer betreuten Wohngemeinschaft bleiben diese Dinge getrennt. Sie sind Mieterin oder Mieter Ihrer eigenen Wohnung – und Auftraggeber der Dienstleistungen, die Sie in Anspruch nehmen möchten.

So ist es bei uns geregelt

Für eine betreute Wohngemeinschaft gelten klare gesetzliche Bedingungen. Wir halten uns an alle – hier im Überblick.

  • Vermieter und Pflegedienst sind verschiedene Personen. Wer Ihnen die Wohnung vermietet, pflegt Sie nicht – und umgekehrt.
  • Der Mietvertrag ist unabhängig vom Pflegevertrag. Sie können den einen kündigen, ohne den anderen zu verlieren.
  • Sie haben die freie Wahl beim Pflege- und Betreuungsanbieter. Bringen Sie Ihren vertrauten Pflegedienst gern mit.
  • Die eigene Haushaltsführung bleibt bestehen – so, wie es das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) vorsieht.
  • Es gibt keinen Träger und keinen Betreiber, der die Wohngemeinschaft als Einrichtung führt.
Blick in ein leeres Appartement mit Fenster zur Straße

Der Alltag in der Wohngruppe

Gemeinsam essen

Die Mahlzeiten werden frisch in der Wohnküche zubereitet – von Hand, nicht angeliefert. Wer möchte, isst in Gesellschaft am großen Tisch. Wer lieber allein ist, bekommt das Essen ins Appartement.

Nachmittage mit Gesellschaft

Nachmittags ist Zeit für gemeinsame Aktivitäten: Kaffee und Kuchen, Spiele, Singen, Vorlesen, Spaziergänge. Teilnehmen darf, wer mag – niemand muss.

Rückzug jederzeit

Ihre eigene Wohnung mit eigener Tür bleibt Ihr privater Bereich. Besuch, Ruhezeiten, Tagesrhythmus – das entscheiden Sie, nicht ein Hausplan.

Zwölf Menschen, eine Hausgemeinschaft

Zwölf Appartements sind eine bewusste Entscheidung. Groß genug, dass sich Gemeinschaft entwickeln kann. Klein genug, dass jede und jeder gekannt und mit Namen angesprochen wird.

Bei uns weiß die Hauswirtschafterin, wer den Kaffee schwarz trinkt und wer ihn süß mag. Sie merkt, wenn jemand einen schlechten Tag hat. Das ist mit familiärem Charakter gemeint – und das ist der Grund, warum wir bewusst klein geblieben sind.

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Wohnraum eines Appartements mit Eckfenster