Unser Wohnkonzept
Mehr als betreutes Wohnen. Weniger als ein Pflegeheim.
Was ist eine betreute Wohngemeinschaft?
Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft ist eine Lebens- und Wohnform, die „mehr“ ist als betreutes Wohnen und „weniger“ als das Leben in einer stationären Pflegeeinrichtung. Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf finden sich zusammen, um gemeinsam zu wohnen – und sich die Unterstützung zu organisieren, die sie brauchen.
Entscheidend dabei ist die Selbstbestimmung: Die Bewohnerinnen und Bewohner gestalten ihr Lebensumfeld selbst. Es gibt keinen Träger, der die Gesamtorganisation übernimmt und über den Alltag bestimmt. Der Wohnraum wird über einen ganz normalen Mietvertrag beschafft, die Dienstleistungen werden über eigene Verträge mit ambulanten Anbietern geregelt.
Der wichtigste Unterschied zum Pflegeheim
Im Pflegeheim übernimmt ein Träger alles: das Wohnen, die Pflege, die Verpflegung, die Organisation. In einer betreuten Wohngemeinschaft bleiben diese Dinge getrennt. Sie sind Mieterin oder Mieter Ihrer eigenen Wohnung – und Auftraggeber der Dienstleistungen, die Sie in Anspruch nehmen möchten.
So ist es bei uns geregelt
Für eine betreute Wohngemeinschaft gelten klare gesetzliche Bedingungen. Wir halten uns an alle – hier im Überblick.
- Vermieter und Pflegedienst sind verschiedene Personen. Wer Ihnen die Wohnung vermietet, pflegt Sie nicht – und umgekehrt.
- Der Mietvertrag ist unabhängig vom Pflegevertrag. Sie können den einen kündigen, ohne den anderen zu verlieren.
- Sie haben die freie Wahl beim Pflege- und Betreuungsanbieter. Bringen Sie Ihren vertrauten Pflegedienst gern mit.
- Die eigene Haushaltsführung bleibt bestehen – so, wie es das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) vorsieht.
- Es gibt keinen Träger und keinen Betreiber, der die Wohngemeinschaft als Einrichtung führt.
So ist ein Appartement geschnitten
Der Grundriss zeigt eines unserer größeren Appartements. Er stammt aus der Bauplanung – deshalb die Bemaßungen und die rot markierten Wände.
- Der Wohn- und Schlafbereich misst hier 26,9 m². Die Einzelzimmer liegen insgesamt zwischen 18 und 27 m².
- Das rollstuhlgerechte Bad hat 9,8 m² – ungewöhnlich viel, aber nötig, damit man sich darin frei bewegen kann.
- Die gestrichelten Kreise sind keine Deko: Sie zeigen, dass ein Rollstuhl sich im Zimmer und im Bad vollständig drehen kann.
- Alle Türen sind breit genug für Rollstuhl und Rollator, Schwellen gibt es keine.
- Die Fensterbrüstungen liegen bei 85 cm – niedrig genug, um auch im Sitzen hinauszuschauen.
Welches Appartement gerade frei ist und wie es geschnitten ist, sagen wir Ihnen gern am Telefon. Am besten schauen Sie es sich vor Ort an.
Der Alltag in der Wohngruppe
Gemeinsam essen
Die Mahlzeiten werden frisch in der Wohnküche zubereitet – von Hand, nicht angeliefert. Wer möchte, isst in Gesellschaft am großen Tisch. Wer lieber allein ist, bekommt das Essen ins Appartement.
Nachmittage mit Gesellschaft
Nachmittags ist Zeit für gemeinsame Aktivitäten: Kaffee und Kuchen, Spiele, Singen, Vorlesen, Spaziergänge. Teilnehmen darf, wer mag – niemand muss.
Rückzug jederzeit
Ihre eigene Wohnung mit eigener Tür bleibt Ihr privater Bereich. Besuch, Ruhezeiten, Tagesrhythmus – das entscheiden Sie, nicht ein Hausplan.
Zwölf Menschen, eine Hausgemeinschaft
Zwölf Appartements sind eine bewusste Entscheidung. Groß genug, dass sich Gemeinschaft entwickeln kann. Klein genug, dass jede und jeder gekannt und mit Namen angesprochen wird.
Bei uns weiß die Hauswirtschafterin, wer den Kaffee schwarz trinkt und wer ihn süß mag. Sie merkt, wenn jemand einen schlechten Tag hat. Das ist mit familiärem Charakter gemeint – und das ist der Grund, warum wir bewusst klein geblieben sind.